
"Lockdown" auf Zeit!
Die saarländische Landesregierung hat gestern eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Sie gilt ab Montag, den 02.11.2020. In § 7 Absatz 3 heißt es:
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„(3) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb einschließlich des Betriebs von Tanzschulen mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt ist auf und in allen öffentlichen und in privaten Sportanlagen untersagt.“
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Sport- und Gesundheitsbereich müssen ruhen
Ab Montag, dem 02.11.202, müssen wir leider den gesamten Trainingsbetrieb, den Gesundheits-, Freizeit- und Rehasportbereich einstellen.
Das Haus der Leichtathletik und das Bungert-Stadion dürfen nicht mehr genutzt werden.
Training in Gruppen nicht möglich
Auch ein Training ausserhalb der Sportanlagen, z.B. im Wald, ist in Gruppen untersagt. Ein Training zu zweit ist erlaubt.
Beratung am 15. November
Die neue saarländische Rechtsverordnung gilt vorläufig bis zum 15. November und soll nach den dann anstehenden Beratungen zwischen Bund und Ländern bis Ende November verlängert werden.
Trainer/innen sollen Trainingsgruppen online unterstützen
Wir bitten die Trainerinnen und Trainer, ihre Gruppen wie schon im ersten Lockdown mit Trainingsplänen, Übungsbeispielen und Bewegungsanleitungen zu unterstützen. Den zeitlichen Aufwand für die Planungen, werden wir für diese Phase mit einer Trainingseinheit/Woche vergüten.
Erste Videos für Kinder und Schüler findet ihr hier:
1) http://lcrehlingen.de/aktuelles.php?nid=1469 und
2) http://lcrehlingen.de/aktuelles.php?nid=1471 und
4) http://lcrehlingen.de/aktuelles.php?nid=1479
Bleibt gesund
Wir wünschen euch bis dahin alles Gute, bleibt gesund
Für den gesch. Vorstand
Thomas
Thomas Klein
1. Vorsitzender LC Rehlingen